Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von

hjk multilingual communication partners

im Folgenden 

„HJK“ 

 1. Rahmenbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Gesamtheit der geschäftlichen Beziehungen zwischen HJK und Auftraggebern, stellen die Grundlage jeglicher Angebote, Beauftragungen und Durchführungen von Projekten dar und werden von Auftraggebern ausdrücklich anerkannt. Projekte von HJK werden von freiberuflichen Mitarbeitern (Freelancern) auch in deren Home Offices durchgeführt. Im Falle von Projekten, die eine physische Präsenz erfordern, findet die Projektdurchführung in Köln statt.

 

2. Auftragserteilung

Aufträge werden von Auftraggebern an HJK per E-Mail erteilt. Hierzu stellt der Auftraggeber sämtliche bereits vorhandene und für die Projektdurchführung relevante Materialien wie beispielsweise mehrsprachige Texte oder Terminologiesammlungen in sämtlichen Sprachen in den Formaten Word, PDF oder Excel zur Verfügung. Andere Formate sind mit HJK vorab abzusprechen. Spezielle Terminologiewünsche sind HJK ebenfalls vorab mitzuteilen. Weiterhin sind HJK die Verwendungszwecke und die Adressaten/Zielgruppen mitzuteilen, um eine bestmögliche Stilistik und Tonalität des von HJK gelieferten Produktes zu gewährleisten. 

Die Lieferung des Produkts erfolgt per E-Mail in Word oder PDF. HJK haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unklare oder unvollständige Auftragserteilungen entstehen. 

 

3. Zuhilfenahme Dritter

HJK ist berechtigt, sich für die Projektdurchführung im Bedarfsfalle der Unterstützung qualifizierter Fachleute zu bedienen.

 

4. Preise, Lieferfristen und Zahlungsbedingungen

Honorarzahlungen an HJK sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum in Gänze auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Die Zusendung der Rechnung erfolgt per E-Mail. Bei Nichterfüllung bzw. Überschreitung des 30-Tage-Zahlungsziels entstehen Auftraggebern zusätzliche Kosten.

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn das Projektergebnis dem Auftraggeber in vorab vereinbarten Teilen oder aber in Gänze übermittelt worden ist. 


5. Störungen durch höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler und Viren

HJK haftet nicht für Schäden, die durch Störungen wie beispielsweise Höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Übertragungsstörungen oder andere von HJK nicht zu vertretende Obstruktionen entstehen. Weiterhin haftet HJK nicht für durch Viren verursachte Schäden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Erhalt einer von HJK gesendeten Mail und deren vollständige Verwendbarkeit sofort mitzuteilen. 

 

6. Haftung und Kündigung 

HJK haftet nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz und nur bis zu einer Maximalsumme, die dem Nettogesamtwert des Auftrags ohne etwaige Mehrwertsteuer und anderen Kosten entspricht. Vom Auftraggeber beanstandete Fehlleistungen und Nachbesserungswünsche sind von diesem innerhalb einer Woche nach Erhalt des Produkts in Schriftform exakt zu spezifizieren. Bei Anerkennung etwaiger Fehlleistungen wird HJK ein angemessener Zeitraum zur Behebung derselben zur Verfügung gestellt. 

Die Kündigung eines Projekts seitens des Auftraggebers ist nur dann wirksam, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Kündigungsmitteilung in schriftlicher Form erfolgt. Bis zu diesem Zeitpunkt bereits durch HJK erfolgte Leistungen sind unmittelbar nach der Kündigung zu vergüten. Gleichzeitig steht HJK für die restlichen projektierten, dann aber nicht mehr zu liefernden Leistungen ein Schadensersatz von 50 % des restlichen Projektumfangs zu, die ebenfalls unmittelbar nach der Kündigung zu zahlen sind. 

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Rechte an sämtlichen durch HJK erbrachten Leistungen verbleiben im Eigentum von HJK, bis eine vollständige Honorierung derselben erfolgt ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Auftraggeber jedwede Nutzung ausdrücklich untersagt. 

 

8. Lieferung

Jegliche Lieferung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege, es sei denn, eine andere Lieferform wird ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart.

 

9. Verschwiegenheit

Sämtliche vom Auftraggeber HJK zur Verfügung gestellten Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen vertraulich behandelt.

 

10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Jegliche von diesen AGB abweichende Vereinbarung ist nur gültig, wenn die Abweichung vorab in rechtlich bindender und schriftlicher Form getroffen wird. 

Jegliches Vertragsverhältnis zwischen HJK und Auftraggeber unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Vertragsparteien ist Köln, Bundesrepublik Deutschland. Etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB und anderen Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Projektbeauftragung berühren die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. 

In vermuteten oder tatsächlichen Fällen von Diskrepanzen zwischen der deutschen und anderen Sprachversionen dieser AGB ist die deutsche Version in allen Fällen die alleinig maßgebliche, dies insbesondere in Fällen von Interpretations- und Rechtsstreitigkeiten jeglicher Art.